Monat Tammus zeichnet sich in der Geschichte des jüdischen Volkes durch fünf verhängnisvolle Ereignisse aus, die sich am 17. des Monats ereigneten. Die Mischna, Massechet Taanit 4:6 zählt sie auf:
Im Zentrum des Fastentags am 17. Tammus steht jedoch die Erinnerung an den Beginn der Zerstörung des Tempels. Wie später beim Zweiten Tempel wurde bei der Zerstörung des Ersten Tempels die Stadtmauer am 9. des Monats Tammus durchbrochen. Da man aber die Menschen nicht durch gleich zwei aufeinander folgende Fastentage über Gebühr belasten wollte, wurde entschieden, beide Anlässe mit einem Fastentag zu begehen. So wird an diesem Tag zugleich an den Anfang der Zerstörung des Ersten Tempels wie an den Durchbruch der Mauer in der Zeit des Zweiten Tempels erinnert, der für das jüdische Volk fatale Folgen hatte.
Der Fasttag des 17. Tammus beginnt erst bei Tagesbeginn, genau wie am Zom Gedalja und am 10. Tewet, d.h. bei Morgenanbruch, und nicht am Vorabend, an dem es noch erlaubt ist, zu essen und zu trinken. Für Kranke bestehen Erleichterungen, selbst wenn keine Lebensgefahr droht. Schwangere und stillende Mütter müssen nicht fasten. Wer jedoch nicht fastet, sollte sich beim Essen und Trinken zurückhalten und versuchen, mit dem notwendigen Minimum auszukommen. Auch sollten Kinder, die bereits den Sinn des Trauerns verstehen, aber noch nicht fasten müssen, aus erzieherischen Gründen auf den Fasttag aufmerksam gemacht werden.
Am 17. Tammus beginnen die “Drei Wochen” der Trauer über den Tempel und das Exil. Diese “Drei Wochen”, auf Hebräisch “Ben Ha-Metzarim“ genannt, werden als Zeit der Bedrängnis und der Not verstanden. Sie enden mit dem Fasten am 9. Aw. Diese Zeit war immer verhängnisvoll für das jüdische Volk. Mehr als alle anderen Tage des Jahres ist diese Zeit eine Zeit der Trauer. In diesen drei Wochen feiern wir keine Hochzeiten, hören keine Musik, unternehmen nichts, was Vergnügen bereitet – z.B. tragen oder kaufen wir keine neuen Kleider, – und schneiden auch nicht unser Haar. Vom 1. bis 9. Aw essen wir weder Fleisch noch Wein (mit Ausnahme von Schabbat und einer religiösen Feier (Se’udat Mitzwa). Die Einschränkung bleibt im Grunde bis zum Mittag des 10. Aw, denn bis zu diesem Zeitpunkt brannte noch der Tempel.